Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma “ Bootsverleih am Seehof” Freiheitsweg 12 b, 14772 Beetzsee, für die Vermietung von Hausflössen, nachfolgend “Vermieter“ genannt.
Präambel
Folgende Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, welcher zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wird. Der Vertrag kommt dadurch zustande, das der Mieter auf Grund einer Buchung, die schriftlich, mündlich (E-Mail, per Fax oder Internet) oder fernmündlich erfolgen kann, eine Annahme seitens des Vermieters erfolgt. Der Mieter, erkennt mit der Buchung, die folgenden Geschäftsbedingungen für sich und seinen Mitreisenden an.
Reservierungen
Nach Versendung der Buchungsbestätigung und nach termingerechter Anzahlung, wird der zwischen den Mieter und dem Vermieter geschlossene Vertrag rechtsgültig. Änderungen sind durch eine Stornierung des Mieters, durch Fahrteinschränkungen oder in beidseitigem Einvernehmen möglich. Diese bedürfen der Schriftform. Vor-Reservierungen sind nur bis zu 3 Tagen möglich. In den Monaten Juli und August können unsere
4- und 6-Personen-Hausflösse erst ab 2 Nächten gebucht werden.
Vertragsschluss und Angebote
Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche, damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsempfängers erfolgen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Gleiches gilt für Nebenabredungen, Ergänzungen oder Änderungen.
Mitarbeiter des Vermieters, sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen oder mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Stornierung
Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen. Der Mieter ist berechtigt, vor Übernahme des Hausflosses bzw. vor Antritt der Fahrt, ohne Angaben von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist in jedem Fall des Rücktritts berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,-€ und folgenden Stornierungskosten zu erheben.
– 50% des Mietpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens in weniger als 28 Tage vor Mietantritt.
– 100% des Mietpreises bei Eintreffen des Rücktrittschreibens in weniger als 7 Tage vor Mietantritt.
Zahlungsfälligkeit und Preise
50% Anzahlung an den Vermieter innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss. Der Restbetrag zuzüglich der Kaution und des Betrages für die Entreinigung wird bar bei der Entgegennahme des Hausflosses an den Vermieter gezahlt. Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich oder vollständig nach, kann der Vermieter die Leistung aus dem Vertrag verweigern.
Zahlungen an:
Bootsverleih A. Beutel
MBS in Potsdam
BLZ: 16050000
Konto Nr.: 1000908778
IBAN: DE19 1605 0000 1000 9087 78
SWIFT/BIC WELADED1PMB
Übernahme, Benutzung und Rückgabe des Hausflosses
Die Übernahme erfolgt ab 14:00 Uhr – 18:00Uhr am Antrittstag. Am Abreisetag erfolgt die Rückgabe bis 10.00 Uhr . Der Mieter erhält beim Antritt seines Hausfloss-Urlaubes ein gereinigtes Hausfloss. Vor der Übernahme sind alle notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Inventarliste zu prüfen und zu unterzeichnen. Bei unpünktlicher Rückgabe am Abreisetag wird jede angefangene Stunde nach 11 Uhr als Verspätung gezählt und zusätzlich mit 25,00 €/h Nachzahlung berechnet.
Bei der Benutzung des Hausflosses sind die ausgewiesenen Personenzahlen einzuhalten. Das heißt, auf dem 4-Personen Hausfloss dürfen max. 4 Personen fahren und das Gesamtkörpergewicht von zusammen 400 kg nicht überschreiten und auf dem 6-Personen Hausfloss dürfen max. 6 Personen fahren und das Gesamtkörpergewicht von zusammen 500 kg nicht überschreiten.
Zugelassenes Gepäck für das Hausfloss pro Person bis 25 kg
Hunde sind erlaubt. Je Hund kommt eine Reinigungs-Pauschale von 20,- € zusätzlich dazu. Bei zwei Hunden sind es 30,- € zusätzlich.
Der Mieter erhält eine mündliche und praktische Einweisung in die Handhabung des Mietobjektes nach der Sportbootvermietungsordnung. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.
Bootsführer
Vor Übernahme des Hausflosses an den Mieter, der volljährig sein muss, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In diesem Fall sind 100% des Mietpreises geschuldet.
Kaution
Vor Übernahme des Hausflosses ist bei dem Vermieter eine Kaution von nur 100,- € zu hinterlegen. Die Kaution dient der Abdeckung von Inventar, Flosszubehör und Schäden, die durch Verschulden des Mieters am Hausfloss entstehen oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, Ersatz für über die Kaution hinausgehenden Schadens zu verlangen, wenn dieser grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurde. Bei der Rückgabe in einem einwandfreien Zustand des Hausbootes, wird die Kaution zum vereinbarten Termin zurückerstattet.
Benzin / Tankverbrauch
Ihren Benzinverbrauch begleichen sie bei der Rückgabe des Flosses.
Bitte beachten Sie, wir holen in Ihrem Auftrag ausreichend für ihre gebuchte Hausfloss-Tour Benzin von einer am Hafen nahe gelegenen Tankstelle. Für diese Service-Leistung berechnen wir Ihnen 0,40 € pro verbrauchten Liter Benzin. Für diese Dienstleistung erteilen Sie uns mit der Anzahlung der Buchung automatisch den Auftrag.
Was sie nicht vergessen sollten, steht in der Checkliste.
Beachtung der Schifffahrtsvorschriften
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die örtlichen Anordnungen und Gesetze zu halten und sich nach eventuellen Abweichungen davon zu erkundigen, wie z.B. Schifffahrtssperren, Naturschutzgebiete, Tempolimits usw. Es ist untersagt das angemietete Hausfloss zu untervermieten oder zu verleihen. Vorschriften der zuständigen Navigationsbehörde hat der Mieter zu beachten.
Fahrteinschränkungen
Es können Einschränkungen für den Mieter entstehen, wie Hoch- oder Niedrigwasser, Bauarbeiten, Schleusenreparaturen usw., diese berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt. Kann der Vermieter das Hausfloss durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt nicht zur Verfügung stellen, wird er bemüht sein, ein anderes Hausboot mit derselben Ausstattung, zur Verfügung zu stellen.
Unfälle und Pannen
Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung für das Hausfloss enthalten. Wenn die vorgeschriebene Personenanzahl und damit die zugelassene Kilobelastung überschritten wird, übernimmt der Vermieter keine Haftung für daraus folgende Schäden und Unfälle. Beschädigungen am Hausfloss (Motor/Hausfloss) welche vom Mieter oder Mitreisende verursacht werden, sind nicht versichert. Im Falle von Unfällen oder Havarien hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder eine Haftung gegenüber Dritten anerkennen, noch das Hausfloss reparieren oder sonstige Kosten veranlassen, sofern nicht Gefahr im Verzug ist. Ein Unfall oder eine Havarie berechtigt den Mieter nicht zu einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese wurde grobfahrlässig oder schuldhaft von dem Vermieter verursacht. Es besteht weder eine Unfallversicherung, noch eine Versicherung für Schäden oder Verlust von mitgeführten Gepäck oder Gegenständen, die zur Ausstattung des Hausflosses gehören (Zusatzausrüstungen, Sicherheitsausrüstungen usw). Der Mieter benutzt das Hausfloss auf eigene Gefahr. Erleidet der Mieter eine unverschuldete Panne und liegt länger als 24 h fest (maßgebend ist die Zeit der Benachrichtigung an den Vermieter), erstattet der Vermieter dem Mieter den über die 24 h hinausgehenden Mietkostenanteil zurück. Wird die Hausflossfahrt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den Anteil des Mietpreises der bereits erbracht worden ist, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Bei schuldhaft vom Mieter verursachten Schäden besteht kein Anspruch auf Entschädigung für dadurch nicht erbrachte Leistungen.
Rückgabe und Benutzung des Hausflosses
Für Schäden an Bord, haftet der Mieter gegenüber des Vermieters, sowie auch für abhanden gekommene Gegenstände. Das Hausfloss ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Hausflosses, dem Vermieter fehlendes oder defektes Material zu melden. Wird das Hausfloss nicht pünktlich zurückgegeben, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.
Sonstiges
Der Mieter erhält alle für das Hausfloss notwendigen Papiere. Für die Richtigkeit sonstiger Unterlagen (z.B. Gewässerkarten) wird keine Gewähr seitens des Vermieters übernommen. Von der Gewährleistung der Funktion ausgeschlossen sind zusätzliche Sicherheitsausrüstungen.
Gerichtsstand
Für diesen Vertrag ist Deutsches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten anerkennen beide Parteien Brandenburg an der Havel.